FAQ zur Regional-Stadtbahn
in Reutlingen
Allgemeines
Bereich Hauptbahnhof
Bereich Innenstadt und Honauer Bahn
Auswirkungen der neuen B 312-Verkehrsuntersuchung auf die Regional-Stadtbahn (Stand 30.10.2024)
Ändert sich durch die neue Verkehrsuntersuchung für die neue B 312 die vorgesehene Trassenführung der Regional-Stadtbahn?
Nein. Die Trasse der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb (RSBNA) von Pfullingen Süd bis Engstingen folgt dem Verlauf der ehemaligen Echaztalbahn und steht fest – unabhängig davon, wohin die B 312 verlegt werden könnte.
Warum wurden Regional-Stadtbahn und die neue B 312 bisher gemeinsam geplant?
Die gemeinsame Planung von Regional-Stadtbahn und der neuen B 312 ist dem Verlauf der sogenannten „Antragstrasse“ für die Verlegung der Bundesstraße im Echaztal, der „Variante 1b“, geschuldet. Wegen starken gegenseitigen Abhängigkeiten hat sich eine gemeinsame Planung der B 312 in der Variante 1b und der Echaztalbahn von vornherein angeboten.
Wie wirken sich die im Oktober 2024 vom Regierungspräsidium Tübingen vorgelegten Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung auf den weiteren Planungsverlauf für die Regional-Stadtbahn aus?
Die Planung der RSBNA im Echaztal war von Beginn an darauf angelegt, dass sich das Verfahren zur Verlegung der B 312 bei Lichtenstein noch in der Trassenfindung befindet und die Stadtbahn-Planung daher in der Lage sein muss, in der Vorplanung die Verträglichkeit mit verschiedenen Varianten für den neuen Albaufstieg herzustellen und hierfür Lösungen zu erarbeiten. So wurde es im Vorfeld der Ausschreibung der Planungsleistungen auch zwischen allen beteiligten Akteuren vereinbart. Das Verkehrsgutachten, das am 07. Oktober 2024 durch das Regierungspräsidium Tübingen veröffentlicht wurde, hat an diesen grundsätzlichen Rahmenbedingungen nichts geändert. Es setzt aber die Schwerpunkte der Planung auch für die Regional-Stadtbahn neu.
Welche Überschneidungen gibt es zwischen der B 312-Variante 1b und der RSBNA-Trasse?
Bauliche Überschneidungen zur Regional-Stadtbahn gibt es bei der Variante 1b im Abschnitt zwischen Lichtenstein-Unterhausen und dem Traifelberg. Im Ortsbereich Unterhausen verläuft in der Variante 1b die Stadtbahntrasse größtenteils auf dem Deckel des neuen B 312-Tunnels. Tunnel und Bahntrasse wären daher voraussichtlich gleichzeitig zu bauen. Beim nachfolgenden Albaufstieg zwischen Honau und Lichtenstein würden sich die Bahntrasse und die neue Straße unterhalb der zweiten Haarnadelkurve der heutigen Honauer Steige kreuzen; unterhalb des Kreuzungsbauwerks verläuft die Straße dabei weiter oben am Hang als die Bahnlinie, oberhalb dieser Kreuzung ist es umgekehrt.
Welche Punkte sind für den Zweckverband nun offen und müssen geklärt werden?
Der Zweckverband ist bislang davon ausgegangen, dass auf Basis der 2011 für den Bundesverkehrswegeplan benannten Antragstrasse zur B 312 in der Vorplanung vorrangig die Verträglichkeit der RSBNA mit der „Deckel- und Hangtrasse“, also der Variante 1b herzustellen und zu beplanen ist. Diese Aufgabenstellung werden wir nun anpassen, denn mit einem anderen Verlauf der B 312 gibt es veränderte Wechselwirkungen mit der zukünftigen Bahntrasse.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat am 07. Oktober 2024 darüber informiert, dass auf Grundlage der neuen Verkehrsuntersuchung die B 312-Varianten 5a und 5b als einzige vollständig die Vorgaben des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen erfüllen, wobei der Variante 5b aus umweltfachlicher Sicht der Vorzug zu geben ist. Daher wird sich die Vorplanung der Echaztalbahn nun auf Wechselwirkungen mit dieser Variante konzentrieren. Dies sind insbesondere die Ausgestaltung der Kreuzungspunkte von Bundesstraße und RSBNA-Trasse im Bereich Pfullingen Süd/Hortense und am Kreisverkehr Traifelberg.
Solange das Trassenfindungsverfahren seitens des Regierungspräsidiums Tübingen nicht endgültig abgeschlossen ist, halten wir es allerdings für erforderlich, im Rahmen der Vorplanung für die Regional-Stadtbahn auch die Variante 1b mit der Deckel- und Hangtrasse zumindest unter dem Aspekt der grundsätzlichen Machbarkeit weiter zu betrachten.
Haben die geänderten Rahmenbedingungen Auswirkungen auf die Kosten der Regional-Stadtbahn im Vergleich zur bisher verfolgten B 312-Variante 1b?
Die geänderte Vorzugstrasse der B 312 wird sich auf die Kosten insofern auswirken, als dass die in der Variante 1b vorgesehene gemeinsame Führung von Stadtbahn und Bundesstraße in Form einer Deckel- und Hangtrasse wegfällt, dafür aber Kreuzungsbauwerke an den Stellen hinzukommen, wo Bundesstraße und Regional-Stadtbahn sich in der Variante 5b kreuzen werden, also im Bereich Pfullingen Süd/Hortense und ggf. am Kreisverkehr Traifelberg.
Welche Chancen und Abhängigkeiten gibt es jeweils bei einer gemeinsamen Planung der Regional-Stadtbahn mit den B 312-Varianten 1b und 5b?
Durch die enge Verknüpfung von B 312 und RSBNA mit der Deckel- und Hangtrasse in Variante 1b würden sich bei Planung und Bau beider Maßnahmen gegenseitige Abhängigkeiten ergeben, weshalb zum Beispiel eine Bündelung von Themen wie Umweltgutachten, Verkehrsanlagenplanung oder der Baustellenlogistik vorgesehen war. Dies hätte zum einen umfassende planerische Abstimmungsnotwendigkeiten begründet, zum anderen aber auch die Chance auf Effizienzgewinne durch eine gemeinsame Planung und Realisierung eröffnet.
Die Änderung der Vorzugstrasse für die B 312 hat zur Folge, dass nun mit Variante 5b für die Regional-Stadtbahn im Abschnitt zwischen Ortseingang Unterhausen und dem Traifelberg eine unabhängige Planung durchgeführt wird.
Welche Rolle spielt es für die Regional-Stadtbahn, wenn die B 312 zunächst bleibt, wo sie heute ist?
Die Verkehrsuntersuchung des Regierungspräsidiums zeigt, dass es sowohl einer Lösung für den Straßenverkehr bedarf als auch der Umsetzung der Regional-Stadtbahn, um dem prognostizierten Verkehrsaufkommen gerecht zu werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss: Solange die Verlegung der B 312 nicht umgesetzt ist, sind alle Beteiligten dazu aufgefordert, ein mit dem heutigen Verlauf der B 312 und der Regional-Stadtbahn funktionierendes Verkehrskonzept zu erarbeiten, das beispielsweise auch eine dichtere Taktung der Regional-Stadtbahn umfassen könnte. Baulich werden wir uns insbesondere die Situation in Unterhausen, wo sich B 312 und Bahntrasse am früheren Bahnübergang kreuzen, ganz genau anschauen müssen. Dort gilt es eine Lösung zu finden, die für die Bahn gut funktioniert, aber auch den heutigen Straßenverkehr auf der Bundesstraße berücksichtigt, sodass es nicht zu unerwünschten Verlagerungen und Ausweichverkehr kommt.
Wie geht es jetzt ganz konkret weiter bei den Planungen für die Regional-Stadtbahn im Echaztal?
Im Sommer 2024 wurde die Vorplanung für die Straßenbahnabschnitte der RSBNA im Landkreis Reutlingen gestartet, wozu auch die Echaztalbahn gehört. Die beauftragten Planungsbüros planen und untersuchen während der kommenden Monate die bekannten RSBNA-Trassenvarianten im Bereich Reutlingen Kernstadt, Pfullingen, Betzingen und Ohmenhausen genauer und bewerten diese vergleichend nach objektivierten Maßstäben. Bei ihren Untersuchungen berücksichtigen die Planungsbüros die neuen Rahmenbedingungen mit der geänderten Vorzugstrasse der B 312, wie oben beschrieben. Im anschließenden Planfeststellungsverfahren wird dann durch die Genehmigungsbehörde eine abschließende Prüfung der Kompatibilität von Straßen- und Stadtbahnplanung vorgenommen, bevor der Planfeststellungsbeschluss ergeht und mit dem Bau begonnen werden kann.
Bereich Gomaringer Spange
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