FAQ zum Betriebshof in Reutlingen
Allgemeines
Was versteht man unter einem Betriebshof?
Jeder Verkehrsbetrieb benötigt einen Betriebshof. Im Betriebshof werden Fahrzeuge gewartet, instandgehalten und abgestellt. Der Betriebshof der Regional-Stadtbahn übernimmt diese Aufgaben für die neuen TramTrain-Fahrzeuge. Auf dem Gelände entstehen hierfür folgende Anlagen:
- Werkstatthalle für die Wartung und Instandhaltung: Sicherheitsrelevante Fahrzeugteile wie Bremsen, Elektronik, Türen, Klimaanlage usw. müssen regelmäßig überprüft werden. Gibt es Auffälligkeiten, werden diese behoben. Ebenso werden im Betriebshof Störungen an den Fahrzeugen beseitigt und Reparaturen vorgenommen.
- Waschanlage zur Reinigung der TramTrains von außen. Auch die Reinigung der Fahrzeuge von innen findet im Betriebshof statt, damit sie sauber in den nächsten Einsatz gehen.
- Abstellhalle, um die TramTrains geschützt abstellen zu können, wenn sie nicht im Einsatz sind, z. B. nachts.
- Lagerräume für Materialien und Ersatzteile.
- Räume für den Betriebsdienst, die Leitstelle und Verwaltungsmitarbeitende.
Warum wird ein neuer Betriebshof gebaut?
Die Region hat sich vertraglich verpflichtet, die Instandhaltung der neuen TramTrain-Fahrzeuge für das Netz der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb zu übernehmen. Die Wertschöpfung erfolgt so vor Ort und es kann unmittelbar Einfluss auf die Qualität der Instandhaltung genommen werden. Hierfür ist die Errichtung eines eigenen Betriebshofs erforderlich. Die bestehenden Eisenbahnwerkstätten in der Umgebung bieten weder ausreichend Kapazitäten noch die nötige technische Ausstattung für die neuen Züge, die sowohl Eisenbahn als auch Straßenbahn sind. Eine fachgerechte und kostengünstige Wartung und Instandhaltung ist dort daher nicht möglich.
Warum wurde der Standort am ehemaligen Reutlinger Güterbahnhof ausgewählt? Welche Alternativstandorte wurden geprüft?
Der beste Standort für den zukünftigen Betriebshof wurde in einem Auswahlverfahren unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit und Widmung von Flächen, sowie deren Lage und Zuschnitt untersucht. Auch die Kosten und Folgekosten des Betriebshofs wurden als Kriterium betrachtet. Aus diesem Verfahren ist die derzeitige Brachfläche des ehemaligen Güter- und Containerbahnhofs in Reutlingen als Standort hervorgegangen. Ausschlaggebend waren insbesondere folgende Gründe:
- Größe und Zuschnitt der Fläche,
- ein direkter Anschluss an den Reutlinger Hauptbahnhof und damit an das bereits heute elektrisch betriebene Eisenbahnnetz in der Region,
- zukünftige Anbindungsmöglichkeit an das Straßenbahnnetz in Reutlingen,
- eine Interims- bzw. Übergangslösung (z. B. am Reutlinger Westbahnhof) ist nicht erforderlich,
- die Fläche am ehemaligen Güterbahnhof ist für Eisenbahnbetriebszwecke vorgesehen und soll entwickelt werden.
Könnte das Gelände auch für etwas anderes genutzt werden?
Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs ist – auch wenn dort derzeit keine Gleise mehr liegen – rechtlich eine Eisenbahninfrastruktur, d. h. es ist nach dem „Allgemeinen Eisenbahngesetz“ (AEG) diesem Zweck „gewidmet“. Die Widmung legt fest, dass das Gelände ausschließlich für Schienenverkehrszwecke genutzt und nicht anderweitig verwendet werden darf, wie z. B. für Wohn- oder allgemeine Gewerbebebauung. Eine Änderung der Widmung ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen nicht zulässig. Es besteht weiterhin Bedarf an der Fläche für Bahnbetriebszwecke, auch über die Regional-Stadtbahn hinaus, da z. B. für den zukünftigen Verkehr nach Stuttgart auch im Eisenbahnbereich neue Abstellflächen für Züge gesucht werden.
Wann ist der Betriebshof fertig?
Der Betriebshof soll voraussichtlich Ende des Jahres 2029 in Betrieb gehen. Baubeginn soll im Jahr 2028 sein.
Werden die Züge dort nur abgestellt oder auch gewartet und repariert?
Der Betriebshof dient vorrangig der Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) der TramTrain-Fahrzeuge, und nicht nur der Abstellung. Im Werkstattgebäude werden tagsüber die Fahrzeuge gewartet und repariert. Zusätzlich sind eine Waschhalle für die Außenreinigung der Fahrzeuge sowie eine Abstellhalle geplant, in der die Züge über Nacht geschützt abgestellt werden können.
Welche Vorteile bringt der Betriebshof für die Stadt Reutlingen, die Region und den ÖPNV?
- Stärkung des ÖPNV in der Region: Dank des zentralen Standorts in Reutlingen ermöglicht der Betriebshof einen schnellen und effizienten Einsatz der TramTrain-Fahrzeuge im Streckennetz. Das verbessert die Betriebsstabilität und trägt zu einem zuverlässigen und attraktiven Nahverkehrsangebot in der Region bei.
- Neue Arbeitsplätze und Standortvorteile für Reutlingen: Mit dem Betriebshof entstehen rund 150 gut erreichbare und dauerhaft gesicherte Arbeitsplätze direkt in Reutlingen. Das stärkt den Wirtschaftsstandort und schafft langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten in einem zukunftsorientierten Bereich.
- Aufwertung des ehemaligen Güterbahnhof-Geländes: Das Gelände kann aufgrund seiner bestehenden Eisenbahnwidmung nur eingeschränkt genutzt werden. Mit dem Bau des Betriebshofs auf einer Teilfläche des Areals entsteht unter diesen Rahmenbedingungen ein erheblicher Mehrwert für die Stadt Reutlingen. Die erzielte Wertschöpfung des Betriebshofs bleibt in der Region.
- Aktive Gestaltung der Fläche: Es ist unwahrscheinlich, dass die Fläche noch lange Jahre so ungenutzt bleiben würde, wie sie derzeit ist. Würde sie nicht entsprechend den laufenden Planungen aufgewertet, ist es sehr wahrscheinlich, dass sie in absehbarer Zeit (wieder) von Bahnunternehmen als Abstellanlage für Regional- oder Güterzüge beansprucht wird. Der Bedarf für solche Flächen ist steigend.
- Finanzielle Unterstützung der RSBNA durch Förderung: Der Betriebshof ist über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) mit bis zu 75 % der Kosten förderfähig. Den verbleibenden Kostenanteil übernimmt das Projekt Regional-Stadtbahn über den vereinbarten Finanzierungsschlüssel.
Wie wird sichergestellt, dass der Betriebshof langfristig mit dem Ausbau der Regional-Stadtbahn mithalten kann?
Der Betriebshof in Reutlingen wird so ausgelegt, dass dort bis zu 52 Fahrzeuge, und damit die gesamte TramTrain-Flotte, instand gehalten werden können. Dabei werden die Fahrzeuge nach einem festen Plan rollierend gewartet, also nicht alle gleichzeitig. Die ersten 30 Fahrzeuge werden auch im Betriebshof abgestellt. Für später gelieferte Fahrzeuge soll eine weitere Abstellmöglichkeit (z. B. in Pfullingen) hinzukommen.
Wie viele Arbeitsplätze entstehen?
Mit dem Betriebshof werden für den Standort Reutlingen bis zu 150 neue Arbeits- und Ausbildungsplätze mit ganz unterschiedlichen Qualifikationen entstehen. Gemeinsam werden der Betriebshof und das neu aufgebaute Streckennetz einen zuverlässigen und sicheren Betrieb der Regional-Stadtbahn gewährleisten. Dafür gibt es verschiedene Aufgaben und Fachbereiche:
- In der Werkstatt kümmern sich Fachkräfte um Wartung und Reparatur der Züge.
- In der Leitstelle wird der Bahnverkehr überwacht und gesteuert. Hier behalten Mitarbeitende den Überblick, reagieren flexibel auf Störungen und sorgen dafür, dass alles reibungslos läuft, mit Blick auf Sicherheit, Pünktlichkeit und Fahrgastinformation.
- Das Fahrpersonal bringt die Fahrgäste sicher ans Ziel.
- Die Betriebsleitung trägt die Gesamtverantwortung für einen sicheren, regelkonformen Betrieb. Sie ist zuständig für Dienstpläne, Notfallmanagement, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie die Qualifikation des Personals und steht auch im Austausch mit Behörden.
- Ausbildung ist ebenfalls ein wichtiger Teil: Auf dem Betriebshof sollen Ausbildungsplätze in verschiedenen Bereichen entstehen – ein Beitrag zur Fachkräftesicherung in der Region.
Ist das Gelände für den Notfall (z. B. Brand) gesichert?
Ein Betriebshof darf erst dann in Betrieb gehen, wenn ein umfassendes Notfallkonzept vorliegt und abgenommen ist. Das Konzept stellt sicher, dass im Falle eines Ereignisses wie z. B. eines Brandes klare Abläufe und Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Umwelt und Sachgütern greifen. Um dies sicherzustellen, sind die zuständigen Behörden, wie beispielsweise die Feuerwehr, daher eng und frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden.
Was bedeutet es für das Projekt „Zero Emission Logistics Terminal Reutlingen“ (ZELT RT), wenn der Betriebshof auf dem ehemaligen Güterbahnhof-Gelände entsteht?
Die drei Vorhaben ZELT RT, Betriebshof und Anschlussgleis RVR sind grundsätzlich parallel realisierbar. Das hat das Büro DB E&C geprüft und wurde zusätzlich durch ein Testat von Prof. Echelmeyer vom Steinbeis-Transferzentrum bestätigt.
Allerdings gibt es im derzeitigen Planungsstand Flächenkonkurrenzen zwischen dem Bereich des Gleisanschlusses und der benötigten Güterumschlagsflächen für die Firma Rohstoffverwertung Reutlingen GmbH & Co. KG und der Flächen für das Projekt ZELT RT, insbesondere bezüglich des im südlichen Teil des Geländes gelegenen Logistikgebäudes 2. Ein Gleisanschluss, wie ihn die Machbarkeitsstudie vorsieht, ohne zusätzliche Flächen für den Güterumschlag auf die Schiene ist für RVR weder betrieblich noch wirtschaftlich sinnvoll. Diese Flächenkonkurrenzen waren bis dato nicht auflösbar. Es wurde daher für die weitere Planung einer Priorisierung zugunsten der Realisierung des Betriebshofs und des Gleisanschlusses inklusive der benötigten Flächen für die Güterabfertigung vorgenommen. Die Ausschreibung des Projektes ZELT RT – und damit seine Umsetzung – wird vorerst zurückgestellt.
Wo wird der Betriebshof an das Streckennetz angeschlossen?
Der Betriebshof ist von zwei Seiten an das Netz der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb angeschlossen. In nördlicher Richtung ist eine Anbindung an die bestehende Eisenbahnstrecke der Neckar-Alb-Bahn geplant.
Zusätzlich wird ein Anschluss an das Straßenbahnnetz der Reutlinger Innenstadt über die Burkhardt+Weber-Straße geplant. Wie genau das Gleis geführt wird, hängt davon ab, welche Trassenführung der Gemeinderat der Stadt Reutlingen am Reutlinger Hauptbahnhof festlegt. Der Entscheid für eine Trasse ist für das 2. Halbjahr 2025 geplant.
Rund um den Betrieb
Wie laut geht es auf dem Betriebshof zu? Wie ist das Vorgehen beim Thema Lärm- und Schallschutz?
Der Schallschutz spielt eine zentrale Rolle bei der Planung und Realisierung des neuen Betriebshofs. Darum wurde bereits mit Einstieg in die Planung eine Schallschutzuntersuchung in Auftrag gegeben, deren Aufgabe es war, zu prüfen, ob mit dem Vorhaben die gesetzlichen Vorgaben zum Schallschutz eingehalten werden.
Die Untersuchung hat bestätigt, dass die gesetzlichen Vorgaben tags und nachts eingehalten werden. Teilweise sind hierfür Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. So werden Abstellpositionen und Werkstatt in geschlossenen Hallen untergebracht, damit möglichst wenig Lärm nach außen dringt. Aus demselben Grund öffnen und schließen die Hallentore automatisch und immer nur kurz, wenn ein Zug ein- oder ausfährt. Wo es baulich möglich ist, sind großzügige Gleisradien geplant, um Kurvenquietschen zu vermeiden. Zusätzlich sind vor Kurven Gleisschmieranlagen vorgesehen. Sie sorgen dafür, dass die Züge leiser auf den Gleisen unterwegs sind. Lärmintensivere Arbeiten werden nur tagsüber und innerhalb der Werkstatthallen stattfinden.
Entlang der Sondelfinger Straße sind hochabsorbierende Lärmschutzwände vorgesehen. Deren genaue Ausführung wird in den weiteren Planungsschritten konkretisiert. Bei der Auswahl der Lösung werden sowohl das Lärmminderungspotenzial als auch eine ansprechende Gestaltung berücksichtigt.
Gleichzeitig werden die Anlagen des Betriebshofs so geplant, dass sie dem Lärmschutz für die Wohngebiete Storlach und Voller Brunnen gegenüber dem gesamten Areal und der Neckar-Alb-Bahn dienen.
Wie oft werden Züge ein- und ausfahren?
Rund zehn Züge (Doppeltraktionen) verlassen den Betriebshof vor Beginn der morgendlichen Hauptverkehrszeit, der Rest folgt mit dem Beginn des Schülerverkehrs. Abends kehren die Züge nach und nach in die Abstellanlage zurück. Tagsüber kommen Fahrzeuge bei Störungen, aber auch für geplante Wartungen und kleinere Reparaturen in den Betriebshof.
Welche Art von Zügen wird dort gewartet?
Auf dem Betriebshof werden nur die TramTrain-Fahrzeuge gewartet, die eigens für das Netz der Regional-Stadtbahn bestellt wurden. Die Fahrzeuge sind hochmodern und nochmals leiser als moderne Eisenbahnfahrzeuge. Sie fahren elektrisch, weshalb der gesamte Betriebshof entsprechend elektrifiziert wird. Weitere Informationen zu den Fahrzeugen gibt es auf der Seite „Das Fahrzeug“.
Welche Betriebszeiten sind vorgesehen? Wird dort auch nachts gearbeitet?
Hier wird zwischen den unterschiedlichen Funktionen des Betriebshofs unterschieden:
- Größere und lärmintensivere Arbeiten in der Werkstatthalle finden nur tagsüber statt. Hierzu zählen z. B. Unfallreparaturen, vorgeschriebene technische Untersuchungen der Fahrzeuge oder die Beseitigung größerer Defekte. Auch die Außenreinigung in der geschlossenen Waschhalle erfolgt tagsüber. Zu dieser Zeit wird auch ein Großteil des Werkstattpersonals anwesend sein.
- Die tägliche Durchsicht der Fahrzeuge nach Rückkehr in den Betriebshof sowie die Innenreinigung finden zum Teil auch nachts statt. Dies erfolgt ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Hallen, deren Tore geschlossen sind. Nachts ist nur eine kleine Nachtschicht vor Ort.
Wie wirkt sich der Betriebshof auf den Autoverkehr in der Umgebung aus?
Die Verkehrszahlen auf der Sondelfinger Straße mit rund 15.000 Fahrzeugen täglich werden durch den Betriebshof nur sehr unwesentlich verändert. Die Ein- und Ausfahrt mit Kraftfahrzeugen auf das Gelände erfolgt auf Höhe der Rohstoffverwertung Reutlingen.
Ist das Gelände nachts beleuchtet?
Die Beleuchtung des Geländes in den Nachtstunden wird auf das notwendige Minimum beschränkt. Um Sicherheit für das Personal zu gewährleisten, sind die Verkehrswege nachts ausreichend beleuchtet. Der Einsatz intelligenter Beleuchtungs-Sensoren, die das Licht bedarfsabhängig ein- und ausschalten, wird im weiteren Planungsverlauf geprüft.
Werden alle Züge nachts in den Betriebshof fahren?
Nur ein Teil der TramTrain-Fahrzeuge wird nachts im Betriebshof abgestellt. Weitere Fahrzeuge, insbesondere mit voranschreitendem Netzausbau, werden nachts an den Endhaltestellen abgestellt, um am nächsten Tag schneller wieder in den Betrieb gehen zu können.
Warum muss der Betriebshof 2029 in Betrieb gehen?
Der Inbetriebnahmezeitpunkt des Betriebshofs ist auf die Anlieferung der TramTrain-Fahrzeuge für die Regional-Stadtbahn abgestimmt. Die Abstellung und Instandhaltung der Fahrzeuge an einem anderen Standort würde hohe Kosten verursachen und würde sich negativ auf den Betrieb der Fahrzeuge in der Region auswirken.
Rund um Planung und Bau
Wurden die zuständigen Behörden in die Planung einbezogen?
Ja. Sowohl mit dem Regierungspräsidium Tübingen als zuständiger Planfeststellungs- und Genehmigungsbehörde als auch mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg wurden Vorgespräche geführt, ob das Vorhaben an diesem Standort denkbar ist.
Wie werden Umweltauflagen beachtet? Gibt es ein Gutachten zur Umweltverträglichkeit?
Es wurde bereits geprüft, welche Tier- und Pflanzenarten auf der Fläche vorkommen könnten. Auf dieser Grundlage wird derzeit eine Kartierung der Flora und Fauna durchgeführt und eine artenschutzrechtliche Prüfung ist beauftragt. Dabei wird erfasst, welche Tier- und Pflanzenarten tatsächlich auf der Fläche vorkommen. Alle entdeckten Arten werden sorgfältig dokumentiert. Anschließend wird eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt. Auf deren Grundlage werden dann passende Maßnahmen festgelegt und umgesetzt.
Welche Auswirkungen hat die Bauphase des Betriebshofs auf die Anwohnerinnen und Anwohner?
Die Pläne zur Bauabwicklung werden in der weiteren Planung entwickelt. Die Anwohnerschaft wird hierbei miteinbezogen. Bereits heute steht aber fest: Um die Lärmbelastung während der Bauphase so gering wie möglich zu halten, werden nur Bauunternehmen zugelassen, die leise Maschinen mit Lärmminderungstechnik einsetzen. Außerdem sind Nachtarbeiten nur dann vorgesehen, wenn dies absolut unvermeidlich ist, zum Beispiel zur Herstellung des Gleisanschlusses an das Netz der DB.
Die Anwohnerschaft wird über eventuell auftretende lärmintensive Arbeiten frühzeitig informiert.
Wann beginnt der Bau und wie lange wird er dauern?
Der Bau des Betriebshofs soll voraussichtlich im Jahr 2028 beginnen und etwa 18 Monate dauern. Ziel ist es, die Anlage Ende 2029 in Betrieb zu nehmen. Bereits im Vorfeld sollen vorbereitende Maßnahmen durchgeführt werden, zum Beispiel, um das Gelände auf mögliche Altlasten oder Kampfmittel zu überprüfen und für den Bau vorzubereiten.
Wie viel kostet der Betriebshof und wer zahlt?
Die Gesamtkosten des Betriebshofs setzen sich zusammen aus den Kosten für Planung, Bau und technische Ausrüstung. Hierfür sind Ausgaben von bis zu 127 Millionen Euro eingeplant (Kostenstand Schätzung 2024). Bis zu 75 % der Kosten sollen über Fördermittel aus dem sogenannten „Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz“ (LGVFG) durch das Land Baden-Württemberg gedeckt werden. Die übrigen Kosten trägt die Regional-Stadtbahn Neckar-Alb GmbH als zuständiges Verkehrsunternehmen, die ihrerseits zur Refinanzierung ihrer Aufwendungen Zahlungen des Zweckverbands Regional-Stadtbahn und des Landes Baden-Württemberg erhält.
Gibt es einen Wirtschaftlichkeitsnachweis für das Vorhaben?
Ja. Im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen wurde die wirtschaftlichste Lösung gesucht und bewertet. Für die Förderung nach dem LGVFG ist zudem eine unabhängige Bestätigung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit des Vorhabens durch den zuständigen Fachausschuss beim Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erforderlich. Das Verfahren ist für das Jahr 2026 vorgesehen.
Wie nachhaltig wird der Betriebshof?
Wie bei allen Anlagen der Regional-Stadtbahn Neckar-Alb wird auch beim Betriebshof auf eine besonders nachhaltige Gestaltung stark geachtet. Unter anderem sollen die Dach- und Wandflächen umfassend begrünt und für Photovoltaik genutzt werden. Geschlossene Ein- und Ausfahrtstore in die Hallen erhöhen die Energieeffizienz. Bei der Gestaltung des Geländes wird auf Begrünung großen Wert gelegt.
Welche Folgen ergeben sich für die Rohstoffverwertung Reutlingen?
Die heutige Fläche der Rohstoffverwertung Reutlingen (RVR) bleibt unberührt. Das Unternehmen hat Interesse an einem Gleisanschluss inklusive der für einen effizienten Betrieb notwendigen zusätzlichen Fläche auf dem Areal signalisiert. Dies soll im Rahmen der weiteren Planungen weiterverfolgt werden. Betriebshof und Gleisanschluss sind gemeinsam auf der Fläche möglich.
Ist der Betriebshof regionalplanerisch zulässig?
Im Regionalplan für die Region Neckar-Alb ist festgelegt, wie sich die Region räumlich entwickeln soll. Die Fläche des ehemaligen Güterbahnhofs ist im gültigen Regionalplan als „Standort für kombinierten Verkehr“ ausgewiesen, das heißt, auf ihr muss der Umschlag von Gütern möglich sein, zum Beispiel zwischen Bahn und Lkw. Der Betriebshof beansprucht nur einen Teil der Fläche. Die übrigen Bereiche stehen weiterhin dem kombinierten Verkehr zur Verfügung. Aus Sicht der Regionalplanung kann der für den Betriebshof vorgesehene Teil des Areals daher für diesen Zweck freigegeben werden. Dazu wird der Regionalplan in einem Änderungsverfahren angepasst. Diese Änderung kann gleichzeitig mit dem Planfeststellungsverfahren erfolgen.
Nächste Schritte
Was sind die nächsten Schritte zum Betriebshof?
Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung wird auch über den Bürgerbeteiligungstermin am 15.07.2025 hinaus fortgeführt. Unter anderem besteht die Möglichkeit, Fragen über eine interaktive Karte zu stellen. Dort kann der zukünftige Betriebshof auch bereits im 3D-Modell „besichtigt“ werden.
Im nächsten Schritt wird die Planung des Betriebshofs so weit fortgeführt, dass die nötigen Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren beim Regierungspräsidium Tübingen erstellt werden können. Da die Fläche der Stadt Reutlingen gehört, müssen parallel auch die Bedingungen für die Nutzung der Fläche festgelegt werden, z. B. in Form eines Pachtvertrags. Darüber entscheidet der Gemeinderat Reutlingen. Sobald alle erforderlichen Unterlagen und Entscheidungen vorliegen, kann das Planfeststellungsverfahren beginnen.
Wie können sich Bürgerinnen, Bürger und Anwohnende über den Betriebshof informieren und einbringen?
Neben den digitalen Beteiligungsformaten wird es in allen Phasen der Planung Veranstaltungen geben, bei denen Bürgerinnen und Bürger über den Planungsstand informiert werden. Das gilt selbstverständlich auch während der Bauphase. Hinzu kommt das förmliche Beteiligungsverfahren im Rahmen der Planfeststellung. Über die Termine informieren wir rechtzeitig. Kommen Sie vorbei und diskutieren Sie mit – wir freuen uns auf Sie!
Stand: Juli 2025
Fragen und Antworten werden laufend ergänzt.
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Schreiben Sie uns unter info@regional-stadtbahn.de